Ordnung des Programms ''W rodzinie'' ("In der Familie”)
§ 1.
Allgemeine Bestimmungen
1. Veranstalter des Programms unter dem Namen ''W rodzinie'' ("In der Familie") (in Folgendem "Programm" genannt) ist die Stiftung "Fundacja Koprowski Dzieciom" mit dem Sitz in £ód¼, Skierniewicka Straße 3/5, 93-114 £ód¼ (in Folgendem "Stiftung" genannt).
2. Das Programm dauert seit dem 13. April 2010.
3. Das Programm wird auf dem Gebiet der Republik Polen veranstaltet und durchgeführt.
4. Das Programm wird anhand der in der vorliegenden Ordnung bestimmten Regeln und gemäß den allgemein geltenden Vorschriften veranstaltet und durchgeführt.
§ 2.
Ziele des Programms
1. Das Programm verfolgt folgende Ziele:
• Einrichtung neuer Familienwaisenhäusern
• Förderung der schon vorhandenen Familienwaisenhäusern
• Verbreitung der Idee der Familienwaisenhäusern
§ 3.
Teilnahme am Programm
1. Direkte Nutznießer des Programms können Familien sein, die auf dem Gebiet der Republik Polen wohnen.
2. Alle Anträge auf Hilfe sollen an die Stiftung ausschließlich in schriftlicher Form gerichtet werden (Brief).
3. Die Stiftung prüft nur Anträge auf Hilfe von denjenigen Antragstellern, die auch komplette notwendige Dokumentation einreichen, d.h.
- Anmeldeformular
- Bescheinigung über die Verleihung des Status eines Familienwaisenhauses
- Einkommensbescheinigung
- unterschriebenes Einverständnis zum Verarbeiten von Personaldaten
- unterschriebenes Einverständnis zur Nutzung des Abbildes
4. Die Stiftung prüft Anträge auf Einrichtung eines Familienwaisenhauses von denjenigen Personen, die:
- die komplette Dokumentation, die die Qualifikationen der Pflegeeltern bestätigt,
- abgekürzte Heiratsurkunde,
- Bescheinigung über Einkommen oder Einkommensverhältnisse,
- Referenzschreiben des Arbeitgebers,
- Lebenslauf,
- ärztliche Bescheinigung über das Allgemeinbefinden,
- ärztliche Bescheinigung aus einer Beratungsstelle über geistige Gesundheit,
- Bescheinigung aus einer Alkoholberatungsstelle
- Führungszeugnis
eingereicht haben und
- in einer von dafür zuständigen Einrichtung veranstalteten Schulung für Pflegeeltern-Kandidaten teilgenommen und ein Qualifikationszeugnis erhalten haben
- ein Einverständnis zum Verarbeiten von Personaldaten und zur Nutzung des Abbildes unterschrieben haben.
5. Inbesonderen Fällen behält sich die Stiftung das Recht vor, wegen des spezifischen Charakters des Antrags oder der Hilfeleistung der Stiftung im gegebenen Fall zusätzliche Dokumente zu verlangen.
6. Inbesonderen Fällen, die oben nicht genannt wurden, behält sich die Stiftung das Recht vor, die Hilfe nach anderen Regeln zu leisten, die in einer Vorstandssitzung vereinbart werden.
7. Die Stiftung behält sich das Recht vor, die Hilfe abzusagen, auch wenn aus dem Brief und der Dokumentation des Antragstellers hervorgeht, dass alle Voraussetzungen, die sich aus dieser Ordnung ergeben, erfüllt wurden.
§ 4
Informationen zum Programm
Die vorliegende Ordnung, sämtliche Informationen zum Programm, die die Ordnung nicht beinhaltet, sowie alle in der Ordnung genannten Unterlagen sind sowohl im Sitz der Stiftung, als auch auf ihrer Internetseite zugänglich.
§ 5
Änderung der Ordnung
Die Stiftung ist berechtigt, die vorliegende Ordnung während der Laufzeit des Programms zu ändern.
Zum herunterladen:
Die Ordnung des Programms ''W rodzinie'' ("In der Familie”)
Einverständnis zum Verarbeiten von Personaldaten/ zur Nutzung des Abbildes































