WIE WIRD MAN VOLONTÄR?
5. DEZEMBER – INTERNATIONALER TAG DES EHRENAMTES!!!
Bevor du dich in die Tätigkeit unserer Stiftung engagierst, versuche erstmal auf ein paar Fragen zu antworten:
• Überlege, ob es dir gefällt, die Zeit mit Kindern zu verbringen, ob du ausreichend Geduld und Nachsicht für ihre Probleme hast.
• Überlege, ob du bereit bist, einem Kind zu helfen. Es kann ein Kind sein, das vernachlässigt wurde oder asozial ist, oder vielleicht emotionale Probleme hat.
• Überlege, ob du trotz deiner eigenen Beschäftigungen noch Zeit für zusätzliche Pflichten findest. Möchtest du dich in deiner Freizeit anderen Menschen widmen? Wenn ja, überlege, wie lange, an welchen Wochentagen und um wie viel Uhr du uns als Volontär unterstützen möchtest.
• Überlege, ob du in der Lage bist, Zusammenarbeit mit den Waisenhausbetreuern aufzunehmen.
• Überlege, ob du bereit bist, einem Kind offen zu sagen, dass du ihm nur innerhalb einer bestimmten Zeit hilfst und nicht für immer bei ihm bleiben wirst.
Falls du noch Fragen oder Bedenken hast, besuche uns im Sitz unserer Stiftung
VOLONTARIAT RECHTLICH BETRACHTET
Die ehrenamtliche Aktivität wird in Polen u. A. in folgenden Gesetzen geregelt:
• Das Gesetz über die gemeinnützige Tätigkeit und das Volontariat
• Die Einführungsvorschriften für das Gesetz über die gemeinnützige Tätigkeit und das Volontariat
• Die Verordnung des Ministers für Gesellschaftspolitik über die Anstellungsvoraussetzungen für Volontäre in Pflege- und Erziehungseinrichtungen
• Die Verordnung des Ministers für Nationale Bildung und Sportwesen über die Anstellungsvoraussetzungen für Volontäre in pädagogischen Psychologie-Beratungsstellen






























