WIE WERDEN SIE PFLEGEMUTTER ODER PFLEGEVATER?
Welche Voraussetzungen müssen die Kandidaten erfüllen?
Die Voraussetzungen sind im Gesetz vom 12. März 2004 über die Sozialhilfe (Polnisches Gesetzblatt Nr. 64, Pos. 593, mit nachträglichen Änderungen) im Art. 73, Abs. 1, Pkt. 1-8 geregelt:
"Die Rolle einer Pflegefamilie können ein Ehepaar oder eine unverheiratete Person bei Erfüllung folgender Voraussetzungen ausüben:
1. Sie gewährleisten angemessene Erfüllung der Aufgaben einer Pflegefamilie;
2. Sie haben einen festen Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen;
3. Sie genießen uneingeschränkt zivile und bürgerlichen Rechte;
4. Ihnen wurden Ihre Elternrechte nicht entzogen, sie sind weder begrenzt noch aufgeschoben;
5. Sie kommen Ihren Pflichten der Unterhaltung eines Familienmitgliedes oder einer anderen Person nach, falls eine solche Pflicht aus geltenden Rechtsvorschriften oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung hervorgeht;
6. Ihr Gesundheitszustand ermöglicht es, dem Kind angemessene Pflege zu bieten, was durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis bestätigt wurde;
7. Sie haben angemessene Wohnbedingungen und eine feste Einkommensquelle;
8. Sie verfügen über ein positives Gutachten einer Sozialhilfestelle in Ihrem Wohngebiet."
Welche Unterlagen werden zur Gründung einer Pflegefamilie benötigt?
1. Antrag, Lebenslauf oder Fragebogen für Pflegeeltern-Kandidaten,
2. Bestätigung der polnischen Staatsangehörigkeit und des festen Wohnsitzes in Polen (Kopie des Personalausweises),
3. Führungszeugnis,
4. Bescheinigung, dass die Elternrechte der Kandidaten nicht entzogen wurden,
5. ärztliche Bescheinigung über das Allgemeinbefinden,
6. Referenzschreiben vom Arbeitsgeber über Anstellung und Einkommen oder Bescheinigung über Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit,
7. Gutachten einer Sozialhilfestelle in Ihrem Wohngebiet, das aufgrund der Ermittlung von Lebensverhältnissen erstellt wurde.
Wo können sie die nötigen Qualifikationen erwerben?
Für die Qualifikation sind Adoptions- und Pflegestellen oder Familienhilfestellen zuständig. In £ód¼ werden Schulungen durch folgende Stellen geführt:
1. Adoptions- und Pflegestelle der Regionalabteilung des Vereins der Kinderfreunde in £ód¼ (£ódzki Oddzia³ Regionalnego Towarzystwa Przyjació³ Dzieci)
2. Adoptions- und Pflegestelle der Erzdiezöse (Archidiecezjalny O¶rodek Adopcyjno-Opiekuñczy)
3. Familienförderungstelle des Vereins zur Förderung des Kindes und der Familie "Lokomotywa" in £ód¼ (O¶rodek Wsparcia Rodziny £ódzkiego Towarzystwa Wspierania Dziecka i Rodziny „Lokomotywa”)
4. Pflegefamilienstelle TRAD "SZANSA"
Was beinhaltet das Schulungsprogramm?
Zum Programmbereich einer Schulung gehören:
1. Einführung in das Familienrecht, insbesondere die Kinderrechte, Einführung in Pädagogik, Entwicklungs- und Erziehungspsychologie, mit Berücksichtigung von Problemen der Kinder, die außerhalb einer natürlichen Familie aufgewachsen sind, sowie von Umgebungseinflüssen,
2. Wissen und Können im Bereich der Erkennung und Beurteilung der Familiensituation des Kindes,
3. Fortbildung der Pflegefähigkeiten, der Fähigkeit, in schwierigen Erziehungssituationen zurecht zu kommen und Schwierigkeiten zu überwinden, die mit der Förderung zurückgebliebener Kinder im Zusammenhang stehen,
4. Grundwissen über Abhängigkeiten und deren Einfluss auf das Kind und die Familie,
5. Regelungen zur Finanzierung von Pflegefamilien und Möglichkeiten, die Erziehungsförderung zu erhalten.
Wie geht es weiter?
Die Arbeiter der Adoptions- und Pflegestellen, verfügen über eine Datenbank von Kindern, die auf einen Platz in einer Pflegefamilie warten. Aufgrund dieser Datenbank werden Familien an die angemessene Einrichtung geleitet. Nachdem die Familie das Kind kennen lernt und beide Seiten sich gegenseitig akzeptieren, stellen die Kandidaten beim Gericht einen Antrag auf Bestimmung einer Pflegefamilie für dieses Kind. Dieser Antrag wird in der Zivilkammer für Familien- und Jugendsachenin einem Amtsgericht im Wohnort der Familie gestellt. Antragsteller sind die Pflegefamilie-Kandidaten. Die Eltern des Kindes sind Teilnehmer des Verfahrens. Nach der Bearbeitung der Sache in einer öffentlichen Sitzung erteilt das Gericht den Antragstellern die Pflegebewilligung und fasst den Beschluss, das Kind bei Ihnen unterzubringen.






























